OFFIZIERHEIMGESELLSCHAFT FLENSBURG-MÜRWIK E.V.

Entnommen aus der Vorschrift A1-1920/0-6001:

  1. Nutzungsberechtigt sind im Einzelnen
  • Bundeswehrangehörige,
  • Reservedienstleistende der Bundeswehr,
  • ehemalige Soldatinnen bzw. Soldaten der Bundeswehr,
  • ehemalige zivile Beschäftigte der Bundeswehr,
  • Soldatinnen bzw. Soldaten befreundeter Streitkräfte,
  • Bundesbedienstete oder Beschäftigte der Bundespolizei bzw. der Landespolizeien sowie
  • Beschäftigte von Kooperationspartnern der Bundeswehr, die in den jeweiligen Liegenschaften tätig
    sind.
    Alle Nutzungsberechtigten können im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten Familienmitglieder und persönliche Gäste in die Betreuungseinrichtung mitbringen und dort private Veranstaltungen durch-
    führen.